Thomas Wüppesahl 21502 GEESTHACHT-Krümmel

E-Mail: Dario.Thomas@t-online.de

c/o Thomas Wüppesahl • Kronsberg 31 • 21502 Geesthacht-Krümmel

An den

Deutscher Presserat

Fritschestraße 27-28

10585 BERLIN

Montag, 28. September 2009

Vorab per Telefax: 030 / 367 007 - 99

Beschwerde Nr. 01
(„Lügen, Täuschen, Tarnen versus journalistischer Sorgfalt“)


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Beschwerde gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche, Montag, 21. September 2009, Seite 1, Vierspalter mit Lichtbild (ANLAGE 1):

„Wüppesahl kandidiert“,

Untertitel: „Ex-Politiker möchte Bürgermeister von Geesthacht werden“,

sowie zu der Online-Ausgabe:

„Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“,

die in zwei etwas verschiedenen Fassungen seit dem Sonntag, 20. September 2009, 13:56 Uhr (ANLAGE 2),

bzw. die andere Fassung noch vor 17:30 Uhr (ANLAGE 3) am selben Kalendertag zu lesen ist, ein.

Dies ist die erste von insgesamt 8 Beschwerden zu dem o.a. Artikel, seiner Online-Fassung mit veränderten Verlinkungen, sowie deren Zustandekommen. Eine neunte Beschwerde erfolgt aus dem selben personellen und inhaltlichen Zusammenhang zu einem Artikel vom 22.09.2009 (s.a. Beschwerde Nr. 09)

Ich habe aus Gründen der besseren Verarbeitung jeden einzelnen mich beschwerenden Punkt auch zu einer eigenständigen Beschwerde an den hiermit angerufenen Deutschen Presserat gemacht. Gleichwohl ergibt sich erst in der Gesamtschau das gesamte Ausmaß der Perfidie und systematischen Arbeitsweise gegen die publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie Ihren Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats. Ich bitte dies gesondert zu analysieren und ggf. nochmals gesondert zu würdigen, weil der eine oder andere von mir einzeln an Sie herangetragene mich beschwerende Punkt der aus der Redaktion der „Lauenburgischen Landeszeitung“, wie sich die Bergedorfer Zeitung mittlerweile überhöhend umgetauft hat, der hier angegriffenen Arbeitsweise mal für sich ziemlich heftig, aber ein anderes Mal relativ weniger bedeutsam ist.

  1. Beschwerdepunkt betrifft die Form (=Journalistische Sorgfaltspflichten) des Journalisten Timo Jann :

    a)
    Am Sonntag, 20.09.2009, hatte ich gegen 10:30 Uhr, der Geesthachter Außenredaktion der „Lauenburger Landeszeitung“, wie auch der Bergedorfer Zentralredaktion mein Einladungsschreiben zur Pressekonferenz (ANLAGE 4) am selben Tag, 14:00 Uhr, zugefaxt.

    Um 10:36 Uhr rief der Autor des mich beschwerenden Artikels, Herr Timo Jann („tja“) bei mir an. Er wollte die Echtheit der Ankündigung bestätigt (bzw. falsifiziert) haben und fragte nach meinem Alter.

    Ich bot ihm – gerade nach der weitestgehend gelungenen Berichterstattung zwei Wochen zuvor über die Einladung durch den Bundestagspräsidenten von einem anderen Redakteur in der Geesthacht-Redaktion, Herrn Kai Gerullis – an, dass er im Gegensatz zu den anderen Redaktionen bereits vorab meine 12 Punkte-Begründung für den Entschluss zu kandidieren und auch den Gnadenantrag meines RA Herrn Ernst Medecke erhalten könne.

    Dazu musste er mir – wie üblich in solchen Fällen - zusichern, dass er weder vorab veröffentlicht noch darüber plaudert, dass er die Unterlagen (12-Punkte-Begründung warum ich kandidieren werde, hier als ANLAGE 5, und der Gnadenantrag, hier als ANLAGE 6) vorab erhalten habe und er gleichwohl den Termin um 14h wahrnehmen müsse, weil dort erst die Unterlagen verteilt würden, zumal dort Herr Medecke und ich weitere Neuigkeiten präsentieren würden. – So geschah es: Sowohl was Herrn Janns Zusicherung anging als auch die Übersendung der Unterlagen per Fax.

    b)
    Am Sonntag, 20.09.09, wurde um 13:56 Uhr, der Text, der auch tags darauf in der gedruckten Ausgabe der Bergedorfer Zeitung (BZ) erschien, online gestellt.
    Das stellt einen klaren Verstoß gegen die Vereinbarung dar. Vier Minuten zu früh ist auch zu früh, oder: Knapp daneben ist auch daneben. Abgesehen davon, dass es vollkommen ausgereicht hätte, wenn der Text um 14:30 Uhr online gestellt worden wäre.

    c)
    Aber bereits dieser Fehler lege artis wurde verstärkt: Herr Jann erschien nicht auf der Pressekonferenz. – Ja, woher hatte er denn dann die Unterlagen zum Fertigen des Artikels? Er brachte mich damit in eine Position, in der die Gleichbehandlung von seinen KollegInnen hinterfragt werden konnte.

    d)
    Ich versuchte im Laufe des Sonntag Nachmittag, 20.09.09, von ca. 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr mindestens fünf Male Herrn Jann telefonisch in der Geesthachter Redaktion zu sprechen. Es misslang mir.
    Ein Anruf in der Bergedorfer Redaktion (Frau Schneider) gegen 16h ergab die Information, dass Herr Jann – Geesthacht stelle eine Außenredaktion dar – nur in Geesthacht erreichbar sei. Später, ca. 17:30 Uhr, war auch in Bergedorf niemand mehr für mich erreichbar.
    Da ich meine Rufnummer nicht unterdrücke, war für Herrn Jann auch erkennbar, dass ich ihn mehrfach anwählte. Er nahm bewusst nicht ab.

    Der Grund dafür war der online gestellte Artikel. Bereits nach Kenntnisnahme der Online-Version musste ich befürchten, dass er in dieser Schlechtqualität auch gedruckt werden würde. Deshalb meine Bemühungen Herrn Jann telefonisch zu erreichen.
    Leider sollte ich recht behalten.

    Der weitere Grund, dass Herr Jann mir ggü. auf Tauchstation gegangen war, stellte sein Wissen darüber dar, dass er die Spielregeln, die er und ich sogar noch ausdrücklich verbal ausgetauscht hatten, missachtete.

Dieses Verhalten des Redakteurs Timo Jann stellt einen Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex dar. Demnach ist Recherche ein unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Genau dies ist durch den Verzicht der Teilnahme an der Pressekonferenz in mehreren Einzelfällen – wie sich mehr noch durch die Beschwerden Nr. 02 bis Nr. 08 ergibt – der Fall! Dies gilt ausdrücklich auch für die Untertitelung des Bildes im Online-Format (ANLAGE 2) bis zum 22.09.2009, vormittags – Genaueres wird Ihnen die Redaktion des von mir angegriffenen Blattes mitteilen können.

Beschwerde 02
(„Sinn entstellende Bildbeschriftung / Untertitelung“)



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Beschwerde gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche, Montag, 21. September 2009, Seite 1, Vierspalter mit Lichtbild:

„Wüppesahl kandidiert“,

Untertitel: „Ex-Politiker möchte Bürgermeister von Geesthacht werden“,

sowie zu der Online-Ausgabe:

„Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“,

die in zwei etwas verschiedenen Fassungen seit dem Sonntag, 20. September 2009, 13:56 Uhr,

bzw. die andere Fassung noch vor 17:30 Uhr am selben Kalendertag zu lesen ist, ein.

Ich habe aus Gründen der besseren Verarbeitung jeden einzelnen mich beschwerenden Punkt auch zu einer eigenständigen Beschwerde an den hiermit angerufenen Deutschen Presserat gemacht. Gleichwohl ergibt sich erst in der Gesamtschau das gesamte Ausmaß der Perfidie und systematischen Arbeitsweise gegen die publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie Ihren Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats. Ich bitte dies gesondert zu analysieren und ggf. nochmals gesondert zu würdigen, weil der eine oder andere von mir einzeln an Sie herangetragene mich beschwerende Punkt der aus der Redaktion der „Lauenburgischen Landeszeitung“, wie sich die Bergedorfer Zeitung mittlerweile überhöhend umgetauft hat, der hier angegriffenen Arbeitsweise mal für sich ziemlich heftig, aber ein anderes Mal relativ weniger bedeutsam ist.

2. Beschwerdepunkt ist die i.V. zum Anlass entstellende Bildbeschriftung,

betrifft die Online-Ausgabe des Artikels vom 20. bis zum 22. September

2009 – hier: Untertitelung des Fotos – Autor ebenfalls Timo Jann:


Die Bild-Unterschrift in der Online-Ausgabe zu einem Porträt von mir lautete bis einschließlich einem Gespräch zwischen dem Chefredakteur des Blattes, Herrn Wolfgang Rath, am 22.09.2009, das von mir gesucht worden ist:

„Thomas Wüppesahl wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt und hat seine Strafe abgesessen“

Eine geradezu abartige Untertitelung zu der Ankündigung meiner Kandidatur zu dem Bürgermeisteramt in meiner Heimatstadt Geesthacht!

Diese Formulierung wäre ggf. zum Zeitpunkt meiner Haftentlassung im Oktober 2007 angebracht gewesen, aber hier - in diesem Zusammenhang – mit all den anderen despektierlichen Verzerrungen bewirkt eine solche Bilduntertitelung nur eines:
Der Kandidat soll von Anbeginn unmöglich gemacht werden.

Wenn ich doch wenigstens nichts Relevantes, auch noch Positiva, in meiner Vita – im besonderen der politischen Vita – aufzuweisen hätte. Aber genau das ist der Fall. Unwahrscheinlich, dass die Lauenburgische Landeszeitung darum nicht (mehr) wußte.

Tatsächlich wurde die Bilduntertitelung kurz nach dem Gespräch zwischen Herrn Rath und mir vom 22.09.2009 in folgende Formulierung geändert:
“Thomas Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“

So, oder ähnlich, hätte die Untertitelung von Anfang an lauten müssen! Weitere Ausführungen über die Wirkung des ursprünglich von Herrn Jann sowie der Online-Redaktion des Blattes zu verantwortenden Untertitelung muß ich Ihnen ggü. sicherlich nicht machen.

Hierbei bitte ich auch zu berücksichtigen, dass der ursprünglich seit dem 20.09.2009 Online gestellte Artikel mit dieser ungeheuerlichen Untertitelung i.Z.m. einer öffentlichen Ankündigung, das Bürgermeisteramt in einer Kleinstadt anzustreben, bis zu dem Gespräch zwischen dem Chefredakteur und mir auf der Startseite der Online-Ausgabe des Blattes relativ prominent geschaltet war. Kurz nach dieser und weiteren Korrekturen „verschwand“ die Online-Ausgabe auf eine Unterseite der Online-Ausgabe, so dass der Schaden durch logischerweise erheblich mehr NutzerInnen während der über zwei prominent geschalteten Tage sehr hoch gewesen ist, und mit den Korrekturen zu einer angemesseneren Präsentation im Netz nur noch selten angeklickt worden ist.

Dass auch dies kein Versehen darstellt, ergibt sich aus der Tatsache, dass in der seit Montag, 21. September 2009, auf dem Markt befindlichen gedruckten Ausgabe ausschließlich folgende Foto-Untertitelung zu lesen ist:
“Thomas Wüppesahl möchte kandidieren.“

Auch in diesem Beispiel meiner Beschwerde Nr. 02 durch die Produktion der sog. Lauenburgischen Landeszeitung wird deutlich, dass die Macher des Blattes mit solchen Methoden Politik machen.

Es handelt sich gewissermaßen um einen Wahlkampf. Der Bürgermeister wird in Schleswig-Holstein direkt von der Bevölkerung gewählt. In Geesthacht gab es bis zu meiner Erklärung, kandidieren zu wollen, lediglich einen Kandidaten, der sich in seinem Profil erheblich von meiner Person unterscheidet. Durch die erst auf meine Intervention in dem Gespräch mit dem Chefredakteur geänderte Bildbeschriftung in der Online-Ausgabe des Blattes ist ein erheblicher Schaden für mich entstanden.

Auch in dieser Beschwerde ist die Ziffer 2 des Pressekodex verletzt. Auch die Ziffer 9 des Pressekodex, wonach es journalistischer Ethik widerspricht: „..., mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.“
Das ist hier geschehen, weil – wie bereits oben ausgeführt – die Untertitelung des Online-Fotos von meiner Person zum Anlass vollkommen unangemessen gewesen ist. Auch das stellte keinen Zufall dar, sondern war bewusstes Kalkül, um meine Kandidatur zu beschädigen.

Beschwerde 03

(„Tendenziöse und ausschließlich negative Verlinkungen“)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Beschwerde gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche, Montag, 21. September 2009, Seite 1, Vierspalter mit Lichtbild:

„Wüppesahl kandidiert“,

Untertitel: „Ex-Politiker möchte Bürgermeister von Geesthacht werden“,

sowie zu der Online-Ausgabe:

„Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“,

die in zwei etwas verschiedenen Fassungen seit dem Sonntag, 20. September 2009, 13:56 Uhr,

bzw. die andere Fassung noch vor 17:30 Uhr am selben Kalendertag zu lesen ist, ein.

Ich habe aus Gründen der besseren Verarbeitung jeden einzelnen mich beschwerenden Punkt auch zu einer eigenständigen Beschwerde an den hiermit angerufenen Deutschen Presserat gemacht. Gleichwohl ergibt sich erst in der Gesamtschau das gesamte Ausmaß der Perfidie und systematischen Arbeitsweise gegen die publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie Ihren Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats. Ich bitte dies gesondert zu analysieren und ggf. nochmals gesondert zu würdigen, weil der eine oder andere von mir einzeln an Sie herangetragene mich beschwerende Punkt der aus der Redaktion der „Lauenburgischen Landeszeitung“, wie sich die Bergedorfer Zeitung mittlerweile überhöhend umgetauft hat, der hier angegriffenen Arbeitsweise mal für sich ziemlich heftig, aber ein anderes Mal relativ weniger bedeutsam ist.

3. Beschwerdepunkt ist die selektive Verlinkung und

betrifft die Online-Ausgabe des Artikels vom 20. September 2009 bis

heute – hier: Link-Angebote – Autor ist ebenfalls Timo Jann:

a)

Mit dem Einstellen des Online-Artikels am 20.9.9, um 13:56 Uhr, gab es drei Links:

Mit dieser Beschwerde verletzt die Lauenburgische Landeszeitung die Ziffern 2, 3 und 9 des Pressekodex.

Die Ziffer 3 ist verletzt, weil es darin heißt:

„Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.“

Im Sinne der Ziff. 3. des Pressekodex liegt auch eine Verletzung der Ziff. 3. vor, wenn durch eine vollkommen verzerrende Darstellung der Persönlichkeit (s.a. Beschwerde Nr. 04) der gleiche Effekt wie bei einer falschen Nachricht oder falschen Behauptung bewirkt wird. Andernfalls liefe die Ziff. 3 ins Leere, da bspw. eine personelle Darstellung zu Dr. Helmut Kohl als Altkanzler sich darauf beschränken könnte, darzustellen, dass dieser in zwei Spendenaffären verwickelt war, deren wesentliche Abläufe bis heute ungeklärt sind bzw. er durch „Blackout“-Phänomene davon kam, oder Dr. Kohl sein sog. Ehrenwort ggü. von ihm persönlich illegal einvernahmten Parteispendengeldern in Millionenhöhe über die gesetzlichen Regelungen stellte und stellt. Beispiele dieser Kategorie ließen sich zahllose bei Personen der Zeitgeschichte anführen.

Die krass negative Auswahl von Links zu dem Artikel vom 20.09.2009 (Online-Ausgabe) stellt ebenfalls eine unzulässige politische Arbeit durch die Redaktion des angegriffenen Blattes dar.

Beschwerde 04

(„Desinformation zur Person – Verzerrung der Biographie“)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Beschwerde gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche, Montag, 21. September 2009, Seite 1, Vierspalter mit Lichtbild:

„Wüppesahl kandidiert“,

Untertitel: „Ex-Politiker möchte Bürgermeister von Geesthacht werden“,

sowie zu der Online-Ausgabe:

„Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“,

die in zwei etwas verschiedenen Fassungen seit dem Sonntag, 20. September 2009, 13:56 Uhr,

bzw. die andere Fassung noch vor 17:30 Uhr am selben Kalendertag zu lesen ist, ein.

Ich habe aus Gründen der besseren Verarbeitung jeden einzelnen mich beschwerenden Punkt auch zu einer eigenständigen Beschwerde an den hiermit angerufenen Deutschen Presserat gemacht. Gleichwohl ergibt sich erst in der Gesamtschau das gesamte Ausmaß der Perfidie und systematischen Arbeitsweise gegen die publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie Ihren Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats. Ich bitte dies gesondert zu analysieren und ggf. nochmals gesondert zu würdigen, weil der eine oder andere von mir einzeln an Sie herangetragene mich beschwerende Punkt der aus der Redaktion der „Lauenburgischen Landeszeitung“, wie sich die Bergedorfer Zeitung mittlerweile überhöhend umgetauft hat, der hier angegriffenen Arbeitsweise mal für sich ziemlich heftig, aber ein anderes Mal relativ weniger bedeutsam ist.

4. Beschwerdepunkt ist die ausschließlich negative Selektion zu mir,

Auch mit dieser einseitigen, tendenziellen und die Lebenswirklichkeit vollkommen verzerrenden Darstellung verstößt die Lauenburgische Landeszeitung gegen die Ziffern 2, 3 und 9 des Pressekodex.


Die Ziffer 3 ist verletzt, weil es darin heißt:

„Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.“

Im Sinne der Ziff. 3. des Pressekodex liegt auch eine Verletzung der Ziff. 3. vor, wenn durch eine vollkommen verzerrende Darstellung der Persönlichkeit (s.a. Beschwerde Nr. 04) der gleiche Effekt wie bei einer falschen Nachricht oder falschen Behauptung bewirkt ist. Andernfalls liefe die Ziff. 3 ins Leere, da bspw. eine personelle Darstellung zu Dr. Helmut Kohl als Altkanzler sich darauf beschränken könnte, darzustellen, dass dieser in zwei Spendenaffären verwickelt war, deren wesentliche Abläufe bis heute ungeklärt sind, oder Dr. Kohl sein sog. Ehrenwort ggü. vonihm persönlich illegal einvernahmten Parteispendengeldern in Millionenhöhe über die gesetzlichen Regelungen stellte und stellt. Beispiele dieser Kategorie ließen sich zahllose bei Personen der Zeitgeschichte anführen.

Die Ziff. 9 des Pressekodex ist verletzt, weil es darin heißt:

„Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.“

Durch die oben dargestellte Einseitigkeit – ggf. s.a. www.Thomas-Wueppesahl.de bzw. www.wueppesahl.de - fühle ich mich zutiefst in meiner Ehre verletzt. Gleichzeitig ist auch dieser Beschwerdegegenstand ein Beispiel für das politische Agitieren aus der Redaktion des angegriffenen Blattes heraus, das nichts – aber auch gar nichts – mehr mit der gebotenen Neutralität, Überparteilichkeit etc. zu tun hat und letztlich – so man durch Unterlassen, Weglassen betrügen, täuschen etc. kann – dem Tatbestand der Üblen Nachrede nahestehendes Verhalten widerspiegelt.

Beschwerde 05

(„Konjunktiv statt Indikativ wg. Recherche-Bequemlichkeiten“)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Beschwerde gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche, Montag, 21. September 2009, Seite 1, Vierspalter mit Lichtbild:

„Wüppesahl kandidiert“,

Untertitel: „Ex-Politiker möchte Bürgermeister von Geesthacht werden“,

sowie zu der Online-Ausgabe:

„Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“,

die in zwei etwas verschiedenen Fassungen seit dem Sonntag, 20. September 2009, 13:56 Uhr,

bzw. die andere Fassung noch vor 17:30 Uhr am selben Kalendertag zu lesen ist, ein.

Ich habe aus Gründen der besseren Verarbeitung jeden einzelnen mich beschwerenden Punkt auch zu einer eigenständigen Beschwerde an den hiermit angerufenen Deutschen Presserat gemacht. Gleichwohl ergibt sich erst in der Gesamtschau das gesamte Ausmaß der Perfidie und systematischen Arbeitsweise gegen die publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie Ihren Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats. Ich bitte dies gesondert zu analysieren und ggf. nochmals gesondert zu würdigen, weil der eine oder andere von mir einzeln an Sie herangetragene mich beschwerende Punkt der aus der Redaktion der „Lauenburgischen Landeszeitung“, wie sich die Bergedorfer Zeitung mittlerweile überhöhend umgetauft hat, der hier angegriffenen Arbeitsweise mal für sich ziemlich heftig, aber ein anderes Mal relativ weniger bedeutsam ist.

  1. Beschwerdepunkt ist die Konsequenz ausgebliebener Recherche,
    betrifft die Online- wie die gedruckte Ausgabe des Artikels vom 20. bzw. 21. September 2009, Autor ist ebenfalls Timo Jann
    :

    Im Text heißt es unter anderem: „Wie Wüppesahl gestern erklärte, habe sein Anwalt jetzt ein Gnadengesuch gestellt.“ Bzw. in der gedruckten Ausgabe: „Nun will Wüppesahls Anwalt ein Gnadengesuch bei der Hamburger Justiz einreichen.“ - Was soll das? – Dem Journalisten Jann lag der Gnadenantrag ab ca. 10:40 Uhr am Sonntag, 20.09.2009 vor! Ich hatte ihm auch erklärt, dass dieser am Mittwoch, 16. d.M., bei der zuständigen Justizbehörde eingereicht worden ist! Der RA Ernst Medecke war für ihn auch erreichbar! Auch war der RA Ernst Medecke ausdrücklich für die Pressekonferenz am Sonntag, 20.09.09, 14h, angekündigt, erschien dort selbstverständlich, und hatte einen erheblichen Redeanteil aufgrund interessierter Fragen von Herrn Janns KollegInnen.

    Kurzum: „Wüppesahl erklärte, …“ nicht, auch wollte Wüppesahl Anwalt ab dem 20.09.2009 nicht ein bereits vier Tage zuvor der zuständigen Behörde übermitteltes Gnadengesuch (neuerlich) einreichen, sondern der Redakteur Timo Jann war schlicht zu bequem, vernünftig abzuklären, zu recherchieren, und verwendet sowohl einen die Aussage abschwächenden unnötigen Konjunktiv als auch die – gleichfalls die Aussage abschwächende – „Erklärungs-Formel“ anstatt durch angesagte journalistische Recherche eine realitätstüchtige Darstellung ins Blatt zu bekommen. Genau so sind diese relativierenden, Fragezeichen aufwerfenden Formulierungen, gleichfalls politisches Kalkül?!

    Die inhaltliche Nähe zur Beschwerde Nr. 01 liegt vor.

Damit liegen Verstöße gegen die Ziffern 1, 2 und 3 vor.

Beschwerde Nr. 06

(„Weitere inhaltliche Verzerrung in einem Kernpunkt der politischen Kontroverse“)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Beschwerde gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche, Montag, 21. September 2009, Seite 1, Vierspalter mit Lichtbild:

„Wüppesahl kandidiert“,

Untertitel: „Ex-Politiker möchte Bürgermeister von Geesthacht werden“,

sowie zu der Online-Ausgabe:

„Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“,

die in zwei etwas verschiedenen Fassungen seit dem Sonntag, 20. September 2009, 13:56 Uhr,

bzw. die andere Fassung noch vor 17:30 Uhr am selben Kalendertag zu lesen ist, ein.

Ich habe aus Gründen der besseren Verarbeitung jeden einzelnen mich beschwerenden Punkt auch zu einer eigenständigen Beschwerde an den hiermit angerufenen Deutschen Presserat gemacht. Gleichwohl ergibt sich erst in der Gesamtschau das gesamte Ausmaß der Perfidie und systematischen Arbeitsweise gegen die publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie Ihren Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats. Ich bitte dies gesondert zu analysieren und ggf. nochmals gesondert zu würdigen, weil der eine oder andere von mir einzeln an Sie herangetragene mich beschwerende Punkt der aus der Redaktion der „Lauenburgischen Landeszeitung“, wie sich die Bergedorfer Zeitung mittlerweile überhöhend umgetauft hat, der hier angegriffenen Arbeitsweise mal für sich ziemlich heftig, aber ein anderes Mal relativ weniger bedeutsam ist.

  1. Beschwerdepunkt ist die verzerrte Kernkontroverse zur Wahl,
    betrifft die Online- wie die gedruckte Ausgabe des Artikels vom 20. bzw. 21. September 2009, Autor ist ebenfalls Timo Jann
    :

    a)
    Im Text heißt es unter anderem: „… erklärt Wüppesahl, der in Krümmel lebt. Keine 200 Meter von Manow entfernt, den er für seine angebliche Haltung Pro-Atomkraft kritisiert.“ – Was soll das? Kann parteiliche Berichterstattung noch deutlicher sein?
    Über die Information an Ihre LeserInnen, dass der 1. Stadtrat und ich 200 Meter auseinander wohnen – Luftlinie sind es keine 100 Meter, von der Straßenführung sind es mindestens 400 Meter – kann man sich bloß wundern. Es gab wahrlich bedeutendere Informationen (s. bspw. den 12-Punkte-Begründungskatalog für die Entscheidung zum Bürgermeister zu kandidieren; ANLAGE 3) bei dem begrenzten Platz im Blatt, aber das ist weitestgehend Geschmackssache.

    Überhaupt keine Frage des Geschmacks ist aber die Formulierung „angebliche Haltung Pro-Atomkraft“ (bei Herrn Dr. Marnow), denn das ist neben dem demokratischen Aspekt bei der fehlenden Kandidatenauswahl – nur ein von den Fraktionen/Parteispitzen ausgekungelter Kandidat - der entscheidende Punkt für meine Kandidatur. Herr Dr. Marnow hat vielfältig durch sein berufliches Handeln nachgewiesen, dass er die Atomenergie aktiv und passiv unterstützt!

    Das weiß auch Herr Jann, der seit vielen Jahren in Geesthacht journalistisch arbeitet! Darüber hinaus: In meinem 12-Punkte-Katalog taucht das auch auf, sogar in zwei Punkten.

    Nein, parteiliche Berichterstattung kann nicht noch deutlicher sein. Und so „arbeitete“ Herr Jann mit seinem politischen Anspruch, den er über das angegriffene Blatt auslebt, tags darauf (Artikel vom 22.09.2009; s.a. ANLAGE 9, sowie Beschwerde Nr. 09) gleich weiter. Da zitierte er Manow wieder zur Atomenergie, im besonderen dem AKW Krümmel, und ließ es – hier selbstredend und im Gegensatz zu seinen Werten, die er wiederholt bei der Darstellung meiner Positionen im Berichtsteil einführt, ohne kommentierende und/oder wertende Einrahmung – neuerlich zu, dass Herr Dr. Marnow sich um diese mittlerweile spätestens durch meine Kandidatur entscheidende Fragestellung ausweichend zitieren lassen konnte. Es ist fast unwirklich, wie dieser Redakteur seine Hofberichterstattung betreiben kann. Diese Ergänzung führe ich hier nur an, dass erkennbar ist, dass es sich nicht um ein Versehen handelt, sondern beharrliche und wohlüberlegte Desinformation der LeserInnen stattfindet bzw. Parteinahme eingenommen ist.

    b)
    Im Text des Artikels (Online-Version gleichlautend) heißt es unter anderem: „Obwohl der Bürgermeister keinen Einfluss auf den Kraftwerksbetrieb hat führt Wüppesahl das als große Aufgabe an.“ – Was soll das? – Herr Jann tut auf doof, obwohl er es besser wissen müsste. Und wenn er so unwissend sein sollte – nichts anderes ist es, wenn jemand dumm ist -, dann wäre es ihm ein leichtes gewesen, wenn er sich bei mir oder anderen Kundigen schlau gemacht hätte. So lasen wir denselben Unfug in den Ausgaben vom 21. sowie 22. September 2009 gleich zwei Mal, am 22.09.09 in der O-Ton Variante Dr. Marnow.

    Der Bürgermeister hat nicht bloß über politische Äußerungen eine nicht unerhebliche Einwirkungsmöglichkeit, sondern er könnte zum Beispiel eine Klage gegen die Errichtung des Zwischenlagers – das in absehbarer Zeit zum Endlager umdeklariert werden wird – angestrengt haben.
    Aber auch aktuell gäbe es eine Vielzahl von Klageansätzen, auch gegen bestimmte Abläufe des aktuellen (!) Betriebs des größten Siedewasserreaktors der Welt. Und ein Bürgermeister hat vielfältige Einwirkungsmöglichkeiten im Kleinen, wie bei Wünschen des Kraftwerksbetreibers bzgl. zum Beispiel der Straße vor dem AKW, der Streckenführung, des Gleisanschlusses usw. usf. –

    Dafür muß man auch kein Verwaltungsspezialist sein, um dies zu wissen. Ein Journalist, der schon eine Weile in Geesthacht tätig ist, sollte dies wissen. Alleine diesen Nichtwissen wäre vorwerfbar. Aber ich gehe davon aus, dass Timo Jann es weiß, und auch über diese mittlerweile serielle Verklärung alleine dieses Tatsachenbereichs seinem häufigen Gesprächspartner und Informationslieferanten, Herrn Dr. Marnow, einen Gefallen tat und tut.

Damit hat die sog. Lauenburgische Landeszeitung in ihrer gedruckten Ausgabe vom 21.09.09 sowie der Online-Ausgabe, seit 20.09.09 eingestellt, gegen die Ziffer 2 verstoßen

Beschwerde Nr. 07

(„Weitere selektive Verlinkung – Reduktion meiner Biographie auf Haftzeit“)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Beschwerde gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche, Montag, 21. September 2009, Seite 1, Vierspalter mit Lichtbild:

„Wüppesahl kandidiert“,

Untertitel: „Ex-Politiker möchte Bürgermeister von Geesthacht werden“,

sowie zu der Online-Ausgabe:

„Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“,

die in zwei etwas verschiedenen Fassungen seit dem Sonntag, 20. September 2009, 13:56 Uhr,

bzw. die andere Fassung noch vor 17:30 Uhr am selben Kalendertag zu lesen ist, ein.

Ich habe aus Gründen der besseren Verarbeitung jeden einzelnen mich beschwerenden Punkt auch zu einer eigenständigen Beschwerde an den hiermit angerufenen Deutschen Presserat gemacht. Gleichwohl ergibt sich erst in der Gesamtschau das gesamte Ausmaß der Perfidie und systematischen Arbeitsweise gegen die publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie Ihren Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats. Ich bitte dies gesondert zu analysieren und ggf. nochmals gesondert zu würdigen, weil der eine oder andere von mir einzeln an Sie herangetragene mich beschwerende Punkt der aus der Redaktion der „Lauenburgischen Landeszeitung“, wie sich die Bergedorfer Zeitung mittlerweile überhöhend umgetauft hat, der hier angegriffenen Arbeitsweise mal für sich ziemlich heftig, aber ein anderes Mal relativ weniger bedeutsam ist.



Beschwerde Nr. 08
(„Zur Person Thomas Wüppesahl“)


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Beschwerde gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche, Montag, 21. September 2009, Seite 1, Vierspalter mit Lichtbild:

„Wüppesahl kandidiert“,

Untertitel: „Ex-Politiker möchte Bürgermeister von Geesthacht werden“,

sowie zu der Online-Ausgabe:

„Wüppesahl will Geesthachts Bürgermeister werden“,

die in zwei etwas verschiedenen Fassungen seit dem Sonntag, 20. September 2009, 13:56 Uhr,

bzw. die andere Fassung noch vor 17:30 Uhr am selben Kalendertag zu lesen ist, ein.

Ich habe aus Gründen der besseren Verarbeitung jeden einzelnen mich beschwerenden Punkt auch zu einer eigenständigen Beschwerde an den hiermit angerufenen Deutschen Presserat gemacht. Gleichwohl ergibt sich erst in der Gesamtschau das gesamte Ausmaß der Perfidie und systematischen Arbeitsweise gegen die publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie Ihren Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats. Ich bitte dies gesondert zu analysieren und ggf. nochmals gesondert zu würdigen, weil der eine oder andere von mir einzeln an Sie herangetragene mich beschwerende Punkt der aus der Redaktion der „Lauenburgischen Landeszeitung“, wie sich die Bergedorfer Zeitung mittlerweile überhöhend umgetauft hat, der hier angegriffenen Arbeitsweise mal für sich ziemlich heftig, aber ein anderes Mal relativ weniger bedeutsam ist.

  1. Beschwerdepunkt ist die „Information“ zu meiner Person,
    betrifft die Online- wie die gedruckte Ausgabe des Artikels vom 20. bzw. 21. September 2009, Autor ist ebenfalls Timo Jann
    :

    Ich brachte in dem Gespräch zwischen Herrn Rath (Chefredakteur des angegriffenen Blattes) und mir am Morgen des 22.09.2009 meine Überzeugung zum Ausdruck, dass die Verlinkungen zu dem im Wesentlichen verpatzten gedruckten Artikel vom 21.09.2009 gerade in der Online-Darstellung vollkommen überarbeitet gehören.

    Dabei regte ich nicht bloß die Entfernung dieses boulevardesken Artikels vom 29.10.2004 „Reaktionen nach der Verhaftung“ (wobei auch der vom 27.10.2004 zu überdenken wäre), sondern vor allem gehören in den nach wie vor angesichts meiner Biographie Hohn sprechenden Sonderkasten „Zur Person Thomas Wüppesahl“ die relevanten Eckdaten und diese müssten sich in den Verlinkungen wieder finden.

    Nicht einmal meine Zusatzausbildung zum Systemischen Coach konnte bisher irgendwo in der sog. Lauenburgischen Landeszeitung notiert werden, oder meine Qualifizierung zum Wirtschaftskriminalisten und langjährige praktische Berufserfahrung usw. lassen sich „Zur Person…“ finden.

    Was aber noch gravierender ist und gleichfalls in diesen Sonderkasten der „Lauenburgische Landeszeitung“ gehört, was sich ansonsten in der Berichterstattung der anderen Medien wie selbstverständlich nachlesen lässt, die Tatsache, dass ich die Verurteilung nach wie vor nicht akzeptiere und mit den mir rechtsstaatlich zu Gebote stehenden Möglichkeiten dagegen zur Wehr setze!

    Stattdessen wiederholt und wiederholt das angegriffene Blatt die Darstellung meiner rechtskräftigen Verurteilung ohne auch ein bloß ein einziges Mal zu erwähnen, welche Verfahren ich dagegen führe (!) und dass ich nach wie vor von einem Fehlurteil ausgehe. Dies ist wahrlich angesichts der Tatsachen, dass das LG Hamburg bereits drei Male (!) mittlerweile allesamt korrigierte (!) Entscheidungen zu meinem Nachteil gegen mich traf – davon ein Mal mit ähnlich katastrophaler Auswirkung auf meinen Status (s.a. Wikipedia-Artikel zu meiner Person) – und ich insgesamt über 40 Strafermittlungsverfahren ausgesetzt gewesen bin, die allesamt nur eines zum Ziele hatten, nämlich einen exponierten Kritiker von Polizei, Staatsanwaltschaft und gelegentlich auch Gerichten aus den Reihen der Polizei mundtot zu bekommen.

Mit dieser Verzerrung verstößt die sog. Lauenburgische Landeszeitung gegen die Ziffern 1, 2, 3 und 9 des Pressekodex.

Das angegriffene Publizitätsorgan verstößt auch deshalb gegen die Ziffer 3 des Pressekodex, weil die Redaktion allerspätestens nach dem Gespräch zwischen Herrn Rath und mir die Fehler hätte korrigieren müssen. Dazu forderte ich ihn auch in meinen Schreiben vom 23. sowie 24. September 2009 auf. Ich bitte Sie, sich diese Schreiben ggf. von der Redaktion vorlegen zu lassen. Falls die Herausgabe verweigert werden sollte, kann ich dies auch tun.

Ansonsten bitte ich Anleihen in den anderen Einzelbeschwerden und den dort von mir angeführten Begründungen vorzunehmen, weshalb bestimmte Ziffern des Pressekodex durch die von mir angegriffene Arbeit der Redaktion verletzt sind.

Festzuhalten bleibt:

Beschwerde Nr. 09
(„Fortsetzung politischer Agitation unter dem Deckmantel journalistischer Tätigkeit am 22.09.2009“)


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Beschwerde gegen den Artikel in der Bergedorfer Zeitung, mittlerweile „Lauenburgische Landeszeitung“, regional mit Untertitel betitelt (Hier: „Geesthachter Zeitung“), zu der gedruckten Ausgabe von vor einer Kalenderwoche, Dienstag, 22. September 2009, Seite 19:

„Wüppesahl ist doch nur ein Trittbrettfahrer“,

Untertitel: „Grüne zur Kandidatur des Ex-Polizisten“ (ANLAGE 9),

ein.

Dies ist eine die Verstöße gegen den Pressekodex zusammenfassende Beschwerde zu dem o.a. gedruckten Artikel sowie dessen Zustandekommen.

  1. Beschwerdepunkt
    betrifft die gedruckte Ausgabe des Artikels vom 22. September 2009, Autor ist wie bei den Beschwerden 01 bis 08 ebenfalls Timo Jann
    :

    Ich nehme voll inhaltlich Bezug auf meine Pressemitteilung zu diesem Artikel vom Mittwoch, 23. September 2009 (ANLAGE 14).

    Damit ist auch belegt, wie die Redaktion neuerlich gegen Ziffern 1, 2, 3 und 9 verletzt hat. Der Redakteur Timo Jann hat weder bei mir nachgefragt, noch die auf der Hand liegenden Schlüsse gezogen. Gelegenheit zur Stellungnahme räumte er ohnedies nicht ein.

Aus den benannten Gründen halte ich diese Beschwerde aus sich heraus und alleinstehend für geeignet, dass der Deutsche Presserat eine Rüge ausspricht. Mehr noch sollte dies im Zusammenhang mit den anderen Einzelbeschwerden der Fall sein, da in der Zusammenschau erst das ganze Ausmaß der Parteilichkeit, Selektion und bewußtem Verzicht auf Sorgfalt, wie Recherchen, Gegenfragen, Gelegenheit zur Stellungnahme usw. erkennbar ist.


Im besonderen wird dies deutlich, wenn Sie sich vergegenwärtigen, dass ich das Gespräch mit dem Chefredakteur bereits am Montag Nachmittag des 21. September 2009 suchte, um eine vernünftige Regelung herbeizuführen. Herr Rath hatte aber – so seine Mitteilung – keine Zeit. Darüber konnte dann der weitere Artikel (Beschwerde Nr. 09) vom 22.09.2009 entstehen und gedruckt werden bzw. Online gestellt werden. Aber auch die nach dem Gespräch von Herrn Rath vorgenommenen Änderungen, mehr noch das was er nicht änderte, sprechen eine deutliche Sprache, dass es sich um keine Versehen handelte und handelt.

Wenn solche Vorgehensweisen in ihrer jeweiligen abstoßenden Einzelwirkung, mehr aber noch insgesamt, unbeanstandet bleiben können sollten, was sollte denn überhaupt noch sanktioniert werden?

Für heute verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

(Thomas Wüppesahl),

Bei elektronischem Versand ohne Unterschrift